Wir sind eine Wahlarztordination, das heißt, wir rechnen nicht direkt mit den Krankenkassen ab.
Sie erhalten direkt nach dem Ordinationsbesuch eine Honorarnote. Nach Bezahlung der Honorarnote können Sie mit der Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse um Rückerstattung ansuchen. Wir erledigen dies gerne für unsere Patienten, wenn Sie bei uns bar oder mit Bankomatkasse bezahlt haben.
Je nach Krankenkasse haben Sie einen bestimmten Selbstbehalt zu leisten:
Mutter-Kind-Pass Honorare werden zu 100 % rückerstattet, es fallen (auch z.B. für den Hüftultraschall) keinerlei Kosten für Sie an.
Für andere Leistungen hängt die Rückerstattung von Ihrer Krankenkasse ab: Patienten der „kleinen Kassen“ bekommen meistens einen Großteil der Kosten zurückerstattet.
Patienten der Gebietskrankenkasse müssen mit einem höheren Selbstbehalt rechnen, da die GKK die Kosten nur zu einem geringen Teil zurückerstattet.
Durch die geringere Patientenzahl pro Tag kann Ihrem Kind und Ihnen mehr Zeit gewidmet werden.
Wir versuchen Ihren Termin ohne Verzögerung einzuhalten, doch bitten wir um Verständnis, dass gegebenenfalls ein akut erkranktes Kind vorgereiht wird.
Sollte bei Ihrem Kind der Verdacht auf eine Kinderkrankheit (Windpocken, Scharlach,...) bestehen, teilen Sie das bereits am Telefon mit, damit wir Ihren Besuch bei uns so planen können, dass keine anderen Patienten angesteckt werden.